Neue Datenverordnung (Data Act) der EU 2023-2854
EU Data Act
Ab 12.9.2025 müssen die Anforderungen der neuen EU-Datenverordnung verpflichtend erfüllt werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass den Besitzer:innen bzw. den zukünftigen Nutzer:innen VOR Abschluss eines Kaufvertrags für ein Produkt, welches Daten speichern kann (z.B. eine Landmaschine mit elektronischem Steuergerät), vom Verkäufer mindestens folgende Informationen bereitgestellt werden müssen:
- a) die Art, das Format und der geschätzte Umfang der Produktdaten;
- b) die Angabe, ob das vernetzte Produkt Daten kontinuierlich und in Echtzeit generieren kann;
- c) die Angabe, ob Daten auf einem Gerät oder einem entfernten Server gespeichert werden;
- d) die Angabe, wie der Nutzer oder die Nutzerin auf die Daten zugreifen, sie abrufen oder gegebenenfalls löschen kann.
PÖTTINGER unterstützt seine Partner dabei tatkräftig, diese Herausforderung gemeinsam zu meistern. Dazu wird im PÖTTINGER Partner Portal ab September 2025 eine Information zur EU-Datenverordnung im Bereich „Maschinenvertrieb à Verkaufsinformationen/Preisliste“ zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird ab September 2025 beim PÖTIC Konfigurator im Angebot von betroffenen Maschinen automatisch eine Infoseite über die EU-Datenverordnung bereitgestellt, sowie die Kontakt E-Mail Adresse data-act@poettinger.at angegeben. Unter dieser E-Mail Adresse können die Besitzer:innen bzw. der zukünftige Nutzer die oben aufgezählten Informationen einfach und unkompliziert anfragen und beziehen.